13.01.2026
Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen wird sich in einer Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag am 23.01.2026 für ein Verbot der kommunalen Verpackungssteuer aussprechen.
Anlass für die Anhörung ist ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion, der ein solches Verbot im Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalens (KAG NRW) vorsieht. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) begrüßt den Gesetzentwurf.
Bayern habe es Mitte Dezember 2025 mit einem Beschluss vorgemacht: Bayerische Städte dürften keine kommunale Steuer auf Verpackungen erheben. Aus Sicht des BdSt sollte Nordrhein-Westfalen folgen. Diese Position will er auch in der Anhörung zur kommunalen Verpackungsteuer Ende Januar vertreten. Denn die kommunale Verpackungssteuer hält er weder für ökologisch das einzige wirksame Instrument noch finanz- oder ordnungspolitisch für sinnvoll. Eine solche Steuer lasse die Preise für die Endverbraucher steigen, gleichzeitig würden Betriebe und Kommunalverwaltungen mit erheblichem zusätzlichem Aufwand belastet.
Als besonders problematisch sieht der BdSt NRW den hohen bürokratischen Aufwand an: Komplexe Satzungen, umfangreiche Dokumentationspflichten und Schulungsbedarf träfen vor allem kleine und mittlere Betriebe im Lebensmittelhandwerk, der Gastronomie und im Einzelhandel. Gleichzeitig sei eine wirksame Kontrolle kaum möglich – Steuerhinterziehung werde begünstig. In den Kommunen würde die neue Steuer Personal binden, das an anderer Stelle dringend gebraucht werde.
Hinzu komme, dass die Verpackungssteuer bestehende bundes- und europarechtliche Regelungen überlagere. Unternehmen zahlten bereits heute für die Entsorgung ihrer Verpackungen, weitere Pflichten folgten mit der EU-Verpackungsverordnung. Eine zusätzliche kommunale Sondersteuer sei weder notwendig noch zielführend, so der BdSt NRW. Anstatt einer neuer Bagatellsteuern braucht es aus seiner Sicht praxistaugliche, einheitliche Lösungen zur Abfallvermeidung.
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, PM vom 08.01.2026