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30.01.2026

Gesetzliche Neuerungen 2026: Das ändert sich für Autofahrer

Zum Jahreswechsel 2026 sind einige Neuerungen für Autofahrer in Kraft getreten. Während die Bundesregierung fossile Kraftstoffe verteuert, setze sie gleichzeitig auf Entlastungen für Berufspendler und Anreize für eine klimafreundlichere Mobilität, so die Lohnsteuerhilfe Bayern.

Wer einen alten Kartenführerschein besitzt, sollte einen Blick auf das Ausstellungsjahr werfen. Alle Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen spätestens bis zum 19.01.2026 umgetauscht sein. Hintergrund sei die EU-weite Vereinheitlichung der Führerscheindokumente. Wer die Frist versäumt, riskiere zwar keinen Punkteabzug, müsse aber mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.

An den Tankstellen seien die Preise wieder spürbar angestiegen. Mit dem Jahreswechsel greife die nächste Stufe der CO2-Bepreisung. Der Preis pro Tonne Kohlendioxid betrage nun flexibel zwischen 55 und 65 Euro.

Berufspendler können sich laut Lohnsteuerhilfe über eine verbesserte steuerliche Entlastung freuen. Ab dem 01.01. 2026 gelte die erhöhte Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer, und zwar ab dem ersten gefahrenen Kilometer. Bislang wurde dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer angewandt. Somit erhöhe die neue Entfernungspauschale die absetzbaren Werbungskosten, erleichtere das Überschreiten des Arbeitnehmerpauschbetrags und könne sich in einer höheren Steuererstattung bemerkbar machen. "Bei Arbeitnehmenden mit einem eingetragenen Lohnsteuerfreibetrag kommt die Entlastung schon monatlich in Form von mehr Netto auf der Gehaltsabrechnung an", erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern.

Auch Auszubildende, Praktikanten und Minijobber profitierten weiterhin von den steuerlichen Erleichterungen zum Ausgleich der CO2-Bepreisung. Die Mobilitätsprämie richte sich an Arbeitnehmende und Selbstständige mit geringem Einkommen, die von der erhöhten Pendlerpauschale steuerlich nicht profitieren würden, da sie kaum oder keine Einkommensteuer zahlen. Die Mobilitätsprämie gleiche diesen Nachteil aus und könne über das Jahr 2026 hinaus nun dauerhaft beantragt werden. Der Antrag lohne sich aber erst bei einem längeren Arbeitsweg von mehr als 21 Kilometern und wirke sich steuerlich nur dann aus, wenn der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro überschritten wird.

Die Bundesregierung setzt laut Lohnsteuerhilfe auch 2026 Anreize für Privathaushalte zum Umstieg auf Elektromobilität. Reine Elektrofahrzeuge blieben über das Jahr 2026 hinaus von der Kfz-Steuer befreit. Somit profitierten neu zugelassene E-Autos weiterhin von einer Steuerbefreiung von bis zu zehn Jahren.

Die steuerliche Förderung von elektrischen Dienstwagen sei bereits ab 01.07.2025 ausgeweitet worden. Die Grenze für die günstige 0,25-Prozent-Besteuerung sei von 70.000 auf 100.000 Euro Bruttolistenpreis gestiegen. Dadurch seien höherwertige Elektrofahrzeuge für Arbeitnehmende ebenfalls attraktiv geworden, die ihren Firmenwagen privat nutzen. Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung und die monatliche Lohnsteuerbelastung sinken nach Angaben der Lohnsteuerhilfe in dieser Preisklasse. Liege der Bruttolistenpreis des Kfz darüber, werde mit 0,5 Prozent besteuert.

Lohnsteuerhilfe Bayern, PM vom 27.01.2026