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06.02.2026

Fremdbesitzverbot: Steuerberaterkammer drängt auf Rechtssicherheit

In der Debatte um das Fremdbesitzverbot fordert die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Rechtssicherheit. Die Delegierten der 112. Bundeskammerversammlung hätten im September 2025 den Erhalt des Fremdbesitzverbots mit einer einstimmigen Resolution bekräftigt. Entgegen diesem eindeutigen Votum des BStBK-Spitzengremiums habe der Gesetzgeber bei den Kabinettsabtimmungen zum neunten Steuerberatungsänderungsgesetzes bislang nicht die notwendige Rechtssicherheit geschaffen.

Aus der einstimmigen Resolution der Bundeskammerversammlung folge ein klarer Auftrag an das Präsidium, weiter alle Anstrengungen zu unternehmen, um das Fremdbesitzverbot zu schützen. Das weitere Vorgehen müsse entsprechend eng mit den Steuerberaterkammern abgestimmt werden, um so gemeinsames Handeln zu koordinieren.

Das Präsidium der BStBK stehe nun bei den bevorstehenden Sitzungen vor der Herausforderung, den Steuerberaterkammern Vorschläge zum weiteren Vorgehen vorzustellen und eine offene Diskussion über strategische Optionen zu ermöglichen. Obwohl es um Klarheit in der Sache geht, stehe Dialog immer im Vordergrund. Ein offener Austausch, in dem auch andere Meinungen auftauchen können. Gleichzeitig gilt es sicherzustellen, dass bereits der bloße Anschein von Interessenkollisionen ausgeschlossen wird.

Diese Situation habe, so die BStBK, vor dem Hintergrund, dass der Präsident der Steuerberaterkammer Sachsen und frühere Vizepräsident der BStBK, Dirk Rose, seinen Kanzleianteil an das Private-Equity-geführte Kanzleinetzwerk Afileon verkauft hat und dort im Partners Council tätig ist, eine besondere Bedeutung. Er habe sein Amt bereits vor dem Verkauf niedergelegt, um einer möglichen Interessenkollision vorzubeugen. Gesprächsformate, die der unbefangenen strategischen Willensbildung zum Fremdbesitzverbot dienen, könnten daher in dieser Konstellation nicht unter Beteiligung eines Vertreters des Afileon-Councils stattfinden. Das, so die BStBK, sei der Unabhängigkeit des Meinungsbildungsprozesses geschuldet.

Die BStBK habe sich daher, gemeinsam mit der Steuerberaterkammer Sachsen, auf ein Vorgehen im Hinblick auf die bevorstehende Sitzungsteilnahme verständigt. Dieses Vorgehen stelle zweierlei sicher: die Einbindung der Steuerberaterkammern in den Abstimmungsprozess und zugleich den klaren Ausschluss von Interessenkollisionen beim Fremdbesitzverbot.

Bundessteuerberaterkammer, PM vom 04.02.2026