Zurück

23.02.2026

Kindergeld: Soll künftig ohne Antrag ausgezahlt werden

Die Bundesregierung möchte bürokratische Hürden für Familien abbauen und plant, dass das Kindergeld künftig nach der Geburt eines Kindes antragslos ausgezahlt werden soll.

"Das Kindergeld kann künftig ohne Antrag ausgezahlt werden, unseren Gesetzentwurf dazu legen wir heute vor. Dann können Eltern nach der Geburt voll und ganz für ihr Baby da sein, statt sich mit unnötigem Papierkram herumzuschlagen", sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) am 19.02.2026.

Seit 2024 können Eltern bereits vorausgefüllte Anträge für das Kindergeld nutzen. Dazu erhalten sie nach der Geburt eines Kindes ein Begrüßungsschreiben mit einem QR-Code von der Familienkasse. Dieses Verfahren soll für Eltern nun noch deutlich vereinfacht werden.

Die Bundesregierung hat am 19.02.2026 die Ressortabstimmung für den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur antragslosen Auszahlung des Kindergelds eingeleitet, auf die das parlamentarische Verfahren folgt. Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten, die Auszahlung ohne Antrag soll dann in zwei Stufen im Laufe des Jahres 2027 möglich sein.

In einer ersten Stufe soll das Kindergeld für jedes weitere Kind von Eltern, die bereits mindestens ein älteres Kind haben, an die Person ausgezahlt werden, die bisher das Kindergeld erhält. In einer zweiten Stufe soll auch für erste Kinder das Kindergeld antragslos ausgezahlt werden. Die Voraussetzungen dafür sind, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind im Inland wohnt, von diesem Elternteil eine IBAN bekannt ist und mindestens ein Elternteil im Inland arbeitet.

Und so soll konkret verfahren werden: Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt für jedes neugeborene Kind eine Steuer-ID. Die Information über die Geburt erhält es von den Standesämtern über die Meldebehörden. Anschließend informiert es die Familienkasse über die Geburt eines Kindes. Für die automatische Auszahlung soll künftig das Vorliegen einer IBAN genügen. Wenn die Kontoverbindung bekannt ist, soll die Auszahlung erfolgen. Laut Bundesfinanzministerium können Bürger dem BZSt schon heute ihre IBAN mitteilen – entweder über das Portal ELSTER oder über die App IBAN+.

Mit der Änderung soll das Once-Only-Prinzip umgesetzt werden: Daten müssen gegenüber der Verwaltung nur einmal angegeben werden.

Soweit die Voraussetzungen für eine antraglose Auszahlung des Kindergeldes nicht vorliegen, erhalten die Eltern nach Angaben des BMF auch zukünftig ein Begrüßungsschreiben. Wenn der Familienkasse einzelne Daten (zum Beispiel zu einer inländischen Erwerbstätigkeit bei Selbständigen) nicht bekannt sind, können diese Angaben auch weiterhin im vorausausgefüllten Antrag ergänzt werden.

Bundesfinanzministerium, PM vom 19.02.2026