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25.03.2026

Grundsteuer-Musterverfahren aus Köln: Jetzt mit Aktenzeichen

Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) und Haus & Grund Deutschland sind gemeinsam gegen das Bundesmodell der reformierten Grundsteuer nach Karlsruhe gezogen. Wie der BdSt meldet, wurde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) jetzt eine weitere Etappe erreicht: Der Fall aus Köln, der sich gegen die Ausgestaltung der neuen Grundsteuer wendet, habe das Aktenzeichen 1 BvR 551/26 erhalten – ein Fall aus Berlin habe bereits das Aktenzeichen 1 BvR 472/26.

Dies bedeute für betroffene Eigentümer: Ist der Einspruch noch nicht abgelehnt, könne jetzt unter Verweis auf die beim BVerfG Fall anhängigen Fälle das Ruhen des eigenen Verfahrens geltend gemacht werden.

In Karlsruhe solle abschließend geklärt werden, ob das Bundesmodell den Anforderungen des Gleichheitssatzes genügt. Aus Sicht der Verbände führt es zu systematischen Ungenauigkeiten und ungerechten Belastungsverschiebungen, weil vor allem die Bewertung zentral auf Bodenrichtwerten sowie auf pauschalierten, teils fiktiven Mietwerten basiert.

Das Kölner Verfahren hat laut BdSt eine grundsätzliche Bedeutung für die Bewertung von Immobilien nach dem Bundesmodell. Es gehe es um die Bewertung einer Eigentumswohnung als Grundlage für die Grundsteuer. Die betreffende Wohnung sei mit stark pauschalisierten und intransparenten Werten ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Marktverhältnisse vor Ort oder wertbeeinflussender Besonderheiten des einzelnen Grundstücks bewertet worden.

Für den BdSt und Haus & Grund unverständlich sei beispielsweise die Zuordnung zu einer bestimmten, deutlich höheren Bodenrichtwertzone trotz schlechterer Wohnlage. Es gehe um eine Eigentumswohnung mit 54 Quadratmetern. Es sei ein Bodenrichtwert von 2.280 Euro angesetzt worden. Die Eigentümer besäßen ein weiteres Grundstück in unmittelbarer Nähe. Dort werde ein deutlich geringerer Bodenrichtwert in Höhe von 530 Euro angesetzt, obwohl die Lage die bessere Infrastruktur aufweise und als Wohngebiet beliebter sei. Beim beklagten Grundstück führe der Ansatz des Bodenrichtwerts zu einer Wertsteigerung von 130 Prozent zur bisherigen Bewertung.

Mit der Verfassungsbeschwerde geht es dem BdSt und Haus & Grund um Rechtssicherheit und eine Grundsteuer, die einfach, nachvollziehbar und gleichheitsgerecht ist.

Bund der Steuerzahler, PM vom 19.03.2026