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09.09.2026

Partei scheitert mit IKEA-Plan: EuGH gibt Markenschutz Vorrang

Eine Partei kann sich bei der Nutzung bekannter Marken für politische Botschaften nicht allein auf die politische Meinungsfreiheit berufen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Streit um den von der belgischen rechtsnationalen Partei Vlaams Belang vorgestellten "IKEA-Plan" (Immigratie Kan Echt Anders – Einwanderung geht tatsächlich auch anders)zur Asyl- und Einwanderungspolitik entschieden. Die Partei hatte bekannte IKEA-Marken und an die Möbelhaus-Bauanleitungen angelehnte Illustrationen verwendet, um einer einwanderungskritischen Kampagne mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen.

Ob eine solche Nutzung zulässig ist, müssen die nationalen Gerichte durch eine Abwägung zwischen dem Markenrecht des Inhabers und der Meinungsfreiheit des Nutzers entscheiden. Der EuGH betonte jedoch, dass die politische Partei konkret darlegen müsse, warum ihre Meinungsfreiheit die Rechte des Markeninhabers überwiegt.

Im konkreten Fall spreche vieles dagegen: Die Nutzung habe allein dazu gedient, von der Bekanntheit der IKEA-Marken zu profitieren und die politische Botschaft stärker zu verbreiten. Zudem könne der Eindruck entstehen, IKEA unterstütze die vertretenen politischen Positionen. Eine solche Verwendung sei geeignet, die Wertschätzung der Marke und die Interessen des Unternehmens erheblich zu beeinträchtigen. Das endgültige Urteil muss nun das vorlegende belgische Gericht treffen.

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 08.09.2026, C-298/23