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29.09.2026

Warburg Bank: Klage in Cum/ex-Verfahren abgewiesen

Die Warburg Bank hat erneut eine Niederlage vor dem Finanzgericht (FG) Hamburg in einem Cum/Ex-Verfahren erlitten. Dieses Mal ging es um die Festsetzung von Hinterziehungszinsen für mutmaßlich hinterzogene Steuern aus den Streitjahren 2007 bis 2009.

Das FG Hamburg hat die dagegen gerichtete Klage der Hamburger Privatbank abgewiesen. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

Die Revision hat das FG nicht zugelassen. Dagegen kann die Warburg Bank eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

Es ist nicht die erste Cum/Ex-Klage, mit der die Bank vor dem FG Hamburg gescheitert ist. Bereits 2023 hat das Gericht Steuerrückforderungen von rund 155 Millionen Euro als rechtens bestätigt.

Finanzgericht Hamburg, PM vom 24.09.2026 zu Urteil vom 23.09.2026, 6 K 44/22, nicht rechtskräftig