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07.10.2026

Amazon Prime: Preiserhöhungen von 2022 beruhen auf unwirksamer Grundlage

Vor vier Jahren erhöhte Amazon die Preise für bestehende Prime-Abonnements. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Erhöhungen gekippt. Die zugrunde liegenden AGB-Klauseln seien unwirksam.

Die Regelungen seien intransparent. Denn für die Kunden sei unklar geblieben, welche Rechte sie im Fall einer Preiserhöhung haben. Die Klauseln konnten laut BGH sowohl so verstanden werden, dass Verbraucher die Erhöhung lediglich durch Kündigung ihres Abonnements verhindern können, als auch so, dass ein einfacher Widerspruch genügt und der Vertrag zum bisherigen Preis fortgesetzt wird.

Diese Unklarheit verstoße gegen das Transparenzgebot. Verbraucher müssten klar erkennen können, welche Folgen eine Preiserhöhung für sie hat und welche Handlungsmöglichkeiten ihnen offenstehen.

Für die Sichtweise eines bloßen Kündigungsrechts sprach nach Ansicht der Richter auch eine E-Mail des Unternehmens aus dem Jahr 2022. Darin wurden die Kunden über die Preiserhöhung informiert. Gleichzeitig teilte Amazon ihnen mit, dass sie die angekündigte Beitragserhöhung ablehnen könnten, indem sie ihre Mitgliedschaft innerhalb von 30 Tagen kündigen.

Gleichzeitig hätten die AGB auf ein Ablehnungsrecht hingedeutet. Offen sei damit geblieben, ob ein Widerspruch gegen die Preiserhöhung ausreicht oder zwingend die Kündigung des Vertrags erforderlich ist. Diese Mehrdeutigkeit benachteilige Verbraucher unangemessen, so der BGH.

Die Folge: Die Klauseln zur Erhöhung der Mitgliedsgebühr sind unwirksam. Das Unternehmen darf sie gegenüber Verbrauchern nicht weiterverwenden. Eine auf ihrer Grundlage durchgesetzte Preiserhöhung hält der rechtlichen Prüfung ebenfalls nicht stand.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.10.2026, III ZR 205/25