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07.10.2026

Ehemaliges KZ-Krematorium: Bleibt Baudenkmal

Das ehemalige Krematorium des Konzentrationslagers Niederhagen in Büren-Wewelsburg steht weiterhin unter Denkmalschutz. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass der Eigentümer die Eintragung des Gebäudes in die Denkmalliste hinnehmen muss.

Das Bauwerk wurde von Herbst 1942 bis zur Auflösung des Konzentrationslagers im April 1943 genutzt. Dort wurden die Leichen verstorbener Häftlinge und ermordeter KZ-Insassen verbrannt. Heute ist das Gebäude Teil eines gewerblich genutzten Komplexes.

Der Eigentümer hatte gegen die Eintragung als Baudenkmal geklagt. Er argumentierte, umfangreiche Umbauten hätten die historische Aussagekraft des Gebäudes beseitigt. Vom früheren Krematorium seien prägende Merkmale wie Ofen und Schornstein nicht mehr erhalten.

Das OVG folgte dieser Sicht nicht. Trotz der baulichen Veränderungen bleibe das Gebäude ein bedeutendes Zeugnis der nationalsozialistischen Verbrechen. Erhalten seien unter anderem Außenmauern sowie Teile der Dachkonstruktion, die noch Rückschlüsse auf die Verhältnisse zur NS-Zeit ermöglichten.

Nach Auffassung des Gerichts kann sich der Denkmalwert eines Gebäudes nicht nur aus seiner Architektur, sondern auch aus seiner historischen Nutzung ergeben. Zusammen mit zeitgenössischen Fotos, Bauzeichnungen, Zeugenaussagen sowie der Nähe zu weiteren Erinnerungsorten wie der Wewelsburg und der KZ-Gedenkstätte dokumentiere das Gebäude die Geschichte des Konzentrationslagers Niederhagen.

Die Richter betonten zudem das wissenschaftliche Interesse an seinem Erhalt. Das ehemalige Krematorium biete wichtige Ansatzpunkte für die Erforschung der nationalsozialistischen Vernichtungsideologie und ihrer baulichen Umsetzung.

Eine Revision ließ das OVG nicht zu. Gegen die Nichtzulassung kann der Kläger Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.10.2026, 10 A 1617/25, nicht rechtskräftig