02.05.2025
Aktuell sind betrügerische E-Mails im Umlauf, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Hierauf weist das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz hin.
In den E-Mails werde behauptet, es handle sich um eine "Wichtige Information zur verspäteten Abgabe der Steuererklärung 2023", wobei die Empfänger zur Zahlung eines Verspätungszuschlags aufgefordert werden.
Die E-Mails würden von Absenderadressen wie "info@bzst-zahlungsfrist.com" oder "news@bzst-infos.de" verschickt und enthielten häufig ein pdf-Dokument, das einen offiziellen Bescheid des BZSt darstellen solle. Die Empfänger würden aufgefordert, auf einen Link zu klicken oder eine Zahlung zu leisten, um Strafen für eine verspätete Steuererklärung zu begleichen.
Das LfSt betont: Für die Besteuerung seien die örtlichen Finanzämter der Landessteuerverwaltung zuständig. Das BZSt bearbeite keine Einkommensteuererklärungen. Daher setze es dazu auch keine Verspätungszuschläge fest. Das LfSt warnt ausdrücklich davor, Anhänge oder Links in solchen E-Mails zu öffnen. Diese könnten mit schadhafter Software oder Viren infiziert sein. Im Fall des Erhalts einer solchen E-Mail sollten Empfänger die Nachricht umgehend löschen und keinesfalls Zahlungen leisten oder auf die geforderten Handlungen eingehen. Auch sollten keine persönlichen Daten per E-Mail weitergegeben werden, insbesondere keine Zahlungsinformationen, rät das LfSt.
Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM vom 29.04.2025